Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 6.2. VVGeneralauftrag
Ziff. 6.2. VVGeneralauftrag, Leistungen nach dem SGB III
Für die Dauer der Leistungsfortzahlung nach § 146 SGB III ist Verletztengeld nicht zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB III wegen einer Sperrzeit ruhen.
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