Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 184 SGB III
§ 184 SGB III, Verordnungsermächtigung
Das BMAS wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung 1 , die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Voraussetzungen für die Akkreditierung als fachkundige Stelle und für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen einschließlich der jeweiligen Verfahren zu regeln.
§ 184 neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl. I S. 2854).
1 Vgl. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
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