Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 22c UStG
§ 22c UStG, Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
- 1. den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
- 2. den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
- 3. die dem Fiskalvertreter nach § 22d Absatz 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
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