Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage I Ziff. 34 § 1 MVV-RL
Anlage I Ziff. 34 § 1 MVV-RL, Beschreibung der Methode
1 Die Methode ist der zusätzliche Einsatz von Tumortherapiefeldern (TTF) bei der Behandlung des Glioblastoms. 2 Hierbei werden lokal elektrische Wechselspannungsfelder mit einer Frequenz von 200 Kilohertz über die Kopfhaut auf das Glioblastom übertragen mit dem Ziel, die Tumorzellproliferation durch Interferenz mit der Mitoseaktivität der Zellen zu hemmen.
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