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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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[Anhang 1] BVSzGs
[Anhang 1] BVSzGs, Entscheidungsdiagramm: Berücksichtigung der Absetzungsbeträge für Kinder bei der Zurechnung von Ehegatteneinkommen (§ 240 Absatz 5 SGB V)
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