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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 7.3.10. RS 2024/03
Ziff. 7.3.10. RS 2024/03, Berechnung bei Rentnerinnen/Rentnern, Rentenantragstellenden und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfängern
(1) Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld kann bestehen, sofern neben der Rente oder den Versorgungsbezügen aufgrund der Freistellung wegen eines erkrankten Kindes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ausfällt (siehe Abschnitt 4.4.1.12).
(2) Für die Berechnung des Kinderkrankengeldes aus dem Arbeitseinkommen gilt analog Abschnitt 7.3.2 entsprechend.
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