Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 24 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01
§ 24 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Medizinische Voraussetzungen
[Medizinische Vorsorgeleistungen] für Mütter [und Väter] werden mit der Zielsetzung gewährt, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu § 23 Abschnitt 3.1 entsprechend.
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