Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 2.3.7.1. RS 2016/04
Ziff. 2.3.7.1. RS 2016/04, Verarbeitung der übermittelten Daten
Bei der Verarbeitung der übermittelten Meldungen ist festzustellen, ob die angelieferten Datensätze vollzählig übernommen und nach der Prüfung vollständig verteilt und weitergeleitet worden sind.
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten