Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.3.3.2. RS 2022/06
Ziff. 2.1.3.3.2. RS 2022/06, Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige
Bei Versicherten, die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, richtet sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Maßstab der Arbeitsunfähigkeit nach der Erwerbstätigkeit, die vor Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verrichtet wurde (BSG, Urteil vom 14. 12. 2006 — B 1 KR 6/06 R —).
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