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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 8.4. RS 2022/06
Ziff. 8.4. RS 2022/06, Antrag auf Bezug einer Altersrente
(1) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte, kann ihnen die Krankenkasse nach § 51 Absatz 2 SGB V eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben. Beziehen Versicherte bereits eine vorgezogene bzw. eine Regel-Altersrente als Teilrente, ist eine Aufforderung zur Antragstellung einer Regelaltersrente nicht möglich (§ 34 Absatz 2 Nummer 3 SGB VI). Auch eine Aufforderung zur Antragstellung zu einer vorgezogenen Altersrente ist nicht möglich.
(2) Die Aussagen zur Aufforderung und Fristsetzung im Zusammenhang mit einer Aufforderung nach § 51 Absatz 1 Satz 1 SGB V gelten entsprechend (siehe 8.2.4).
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