Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 64 BMV-Ä
§ 64 BMV-Ä, Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
(1) 1 Dieser Vertrag tritt am 1. 10. 2013 als allgemeiner Inhalt der unter seinen Geltungsbereich fallenden Gesamtverträge in Kraft. 2 § 48 Absatz 5 gilt nur für vertragsärztliche Leistungen, die nach Inkrafttreten dieses Vertrages erbracht wurden.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft
- 1. der BMV-Ä vom 1. 1. 1995,
- 2. der EKV vom 1. 7. 1994.
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