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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 07.06.2016 - 3 AZR 197/15
BAG 07.06.2016 - 3 AZR 197/15
Vorinstanz
vorgehend ArbG Köln, 7. Mai 2014, Az: 9 Ca 2161/13, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 40/15, Urteil
Tenor
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Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 40/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - zurückgewiesen hat.
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Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.
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Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
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Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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