Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 09.12.2015 - 10 AZR 732/14
BAG 09.12.2015 - 10 AZR 732/14
Vorinstanz
vorgehend ArbG Köln, 18. Dezember 2013, Az: 20 Ca 401/13, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 9. Oktober 2014, Az: 7 Sa 388/14, Urteil
Tenor
-
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2014 - 7 Sa 388/14 - teilweise aufgehoben.
-
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Dezember 2013 - 20 Ca 401/13 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung von Abrechnungen abgewiesen.
-
3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrags erfolgt.
-
4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 7 % und die Beklagte zu 93 % zu tragen.
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten