Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 27.08.2014 - 4 AZR 517/12
BAG 27.08.2014 - 4 AZR 517/12
Vorinstanz
vorgehend ArbG Kassel, 26. Mai 2011, Az: 3 Ca 16/11, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 2. März 2012, Az: 3 Sa 955/11, Urteil
Tenor
-
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2012 - 3 Sa 955/11 - aufgehoben.
-
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Mai 2011 - 3 Ca 16/11 - abgeändert:
-
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
-
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten