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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 20.04.2011 - 5 AZR 50/10
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Vorinstanz
vorgehend ArbG Frankfurt, 11. März 2009, Az: 7 Ca 6045/08, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 23. November 2009, Az: 17 Sa 822/09, Urteil
Tenor
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1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. November 2009 - 17 Sa 822/09 - werden zurückgewiesen.
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2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 82 % und die Beklagte 18 % zu tragen.
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