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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 13.04.2011 - 10 AZR 89/10
BAG 13.04.2011 - 10 AZR 89/10
Vorinstanz
vorgehend ArbG Kassel, 10. Februar 2009, Az: 7 Ca 412/08, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 24. September 2009, Az: 5 Sa 658/09, Urteil
Tenor
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1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2009 - 5 Sa 658/09 - aufgehoben.
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2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - wird zurückgewiesen.
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3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
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4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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