Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R
BSG 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - Maßgeblichkeit der Gesellschafterliste für Beurteilung der Rechtsmacht - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit
Vorinstanz
vorgehend SG Trier, 10. März 2020, Az: S 3 BA 25/18, Urteil
vorgehend Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 17. Februar 2021, Az: L 6 BA 15/20, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Persönlicher Ansprechpartner
Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Kontaktformular
Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Weitere Kontakt- und Bankdaten
Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.