Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 18.02.2022 - 1 BvR 1276/21
BVerfG 18.02.2022 - 1 BvR 1276/21 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend VG Gelsenkirchen, 28. September 2020, Az: 17 K 2143/20, Beschluss
Tenor
-
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
2. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
- 1
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten