Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 01.10.2019 - 1 BvR 1799/19
BVerfG 01.10.2019 - 1 BvR 1799/19 - Kammerbeschluss ohne Begründung: Parallelentscheidung
Vorinstanz
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 5. Juli 2019, Az: 10 S 1087/19, Beschluss
vorgehend VG Stuttgart, 5. April 2019, Az: 17 K 2038/19, Beschluss
Tenor
-
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
2. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Gründe
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten