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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 10.10.2018 - 2 BvR 2490/17
BVerfG 10.10.2018 - 2 BvR 2490/17 - Anordnung der Auslagenerstattung nach Einstellung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sowie Gegenstandswertfestsetzung
Normen
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Vorinstanz
vorgehend Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, 16. Oktober 2017, Az: 13 A 313/17, Gerichtsbescheid
Tenor
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Das Verfahren wird eingestellt.
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Das Land Schleswig-Holstein hat dem Beschwerdeführer die ihm im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
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Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000 Euro (in Worten: fünftausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG).
Gründe
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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