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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 24.03.2011 - 2 BvR 69/11
BVerfG 24.03.2011 - 2 BvR 69/11 - Nichtannahmebeschluss: Kein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse iSd § 115 Abs 3 StVollzG
Normen
§ 115 Abs 3 StVollzG
Vorinstanz
vorgehend OLG Nürnberg, 29. Dezember 2010, Az: 2 Ws 628/10, Beschluss
Gründe
- 1
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Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist es zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, sie zur Entscheidung anzunehmen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Das Oberlandesgericht hat die Voraussetzungen für ein nach Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers im Sinne des § 115 Abs. 3 StVollzG ohne Verfassungsverstoß verneint. Insbesondere sind Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten der Anstalt, die Anlass für eine abweichende Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hätten geben müssen, weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- 2
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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