Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 11.10.2017 - 5 AZR 593/16
BAG 11.10.2017 - 5 AZR 593/16
Vorinstanz
vorgehend ArbG Celle, 6. Januar 2016, Az: 2 Ca 427/15, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 28. Juli 2016, Az: 5 Sa 184/16, Urteil
Tenor
-
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2016 - 5 Sa 184/16 - wird zurückgewiesen.
-
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten