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BAG 18.10.2011 - 9 AZR 338/10
BAG 18.10.2011 - 9 AZR 338/10 - Anerkenntnisurteil - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Normen
§ 307 ZPO, § 313b Abs 1 S 1 ZPO
Vorinstanz
vorgehend ArbG Augsburg, 18. November 2009, Az: 10 Ca 4151/08, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht München, 30. März 2010, Az: 6 Sa 1199/09, Urteil
Tenor
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Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. März 2010 - 6 Sa 1199/09 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18. November 2009 - 10 Ca 4151/08 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger einen Bruttobetrag iHv. 9.203,00 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2008 zu zahlen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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