Category Image
Urteile

Urteile

Sonstige
Navigation
Navigation



    BVerfG 03.08.2017 - 1 BvR 1126/17 - Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

    Normen

    § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

    Vorinstanz

    vorgehend OLG München, 10. April 2017, Az: 1 W 421/17, Beschluss
    vorgehend OLG München, 13. März 2017, Az: 1 W 421/17, Beschluss

    Tenor

    1. Die Ablehnungsgesuche gegen den Vizepräsidenten Kirchhof und den Richter Masing werden als unzulässig verworfen.

    2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Gründe

    1

    1. Die Ablehnungsgesuche gegen die "Bundesverfassungsrichter (m/w) Kirchhof, Masing, Bauer" sind offensichtlich unzulässig. Sie enthalten lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter. Diese sind auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch - soweit sie geschäftsplanmäßig dazu berufen sind - nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 252 f.>; BVerfGK 8, 59 60>). Die weiteren Ablehnungsgesuche betreffen zum Teil Richterinnen und Richter, die am Bundesverfassungsgericht gar nicht existieren ("Bauer") oder die keine Mitglieder der zur Entscheidung berufenen Kammer sind ("Eichberger, Baer, Britz"). Über sie muss daher nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 131, 239 252>; 133, 377 405>).

    2

    2. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie unzulässig ist.

    3

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    4

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK
    Grafik Ansprechpartner

    Persönlicher Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.