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„1.1 |
Definition
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NBSOs besitzen privatrechtlichen Status und unterstützen niederländische Unternehmen bei der Positionierung in zukunftsträchtigen Regionen in internationalen Märkten, für die in der niederländischen Wirtschaft ausreichend Interesse gezeigt wird. Die Unterstützung konzentriert sich auf Informationsweiterleitung, Marktsondierung, Marktbearbeitung und Werbung für die niederländische Wirtschaft … |
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Die NBSOs, die ein Element des niederländischen Postennetzes (Botschaften und Konsulate) bilden, zeichnen sich durch große Flexibilität aus: Im Vergleich zu den Botschaften und Konsulaten lassen sich NBSOs relativ einfach eröffnen und schließen. … |
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1.2 |
Merkmale
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Ein NBSO: |
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widmet sich ausschließlich der Förderung der Handelsbeziehungen und Investitionen zugunsten der niederländischen Wirtschaft und beschränkt sich auf primäre Dienstleistungen … |
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ist ein Element des niederländischen Postennetzes, das vom Botschafter im betreffenden Land aufgrund seiner Verantwortung für das gesamte Netzwerk beaufsichtigt wird; |
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hat einen privatrechtlichen Status und stellt keine Vertretung des Königreichs der Niederlande im Sinne der Dienstordnung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Niederlande … dar; |
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operiert unter dem Schirm der EVD, die für Betrieb und Verwaltung zuständig ist; |
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verfährt mit Bezug auf das Management nach einem dreigliedrigen Ansatz: |
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die Tagesarbeit wird von der EA der Botschaft geleitet; |
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von der EVD erhält der NBSO allgemeine Instruktionen; |
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die administrative Leitung liegt beim N, einer privatrechtlichen Organisation; |
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erbringt grundsätzlich ausschließlich die in diesen Richtlinien beschriebenen Dienstleistungen; |
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1.3 |
Aufgaben
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Die Hauptaufgabe eines NBSO besteht in der Unterstützung niederländischer Unternehmen bei der Erschließung zukunftsträchtiger Märkte. Im Rahmen der primären Dienstleistungen stehen NBSOs einzelnen Unternehmen bei der Marktorientierung mit zugeschnittenen Informationen zur Seite. Davon abgeleitete Aufgaben sind: |
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Beantwortung und Bearbeitung von Handelsanfragen; |
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Förderung von Kontakten niederländischer Unternehmen mit relevanten Geschäftspartnern und Vertretern lokaler Behörden; |
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Unterstützung anreisender Delegationen, Wirtschaftsmissionen und Besucher; |
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individuelle Marktbearbeitung … |
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Beiträge zu Wirtschaftsberichten … |
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Entwicklung und Durchführung von Aktionen zur Exportförderung … |
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1.4 |
Organisationsstruktur
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1.4.1 |
Allgemein
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Die DGBEB trägt die politische Verantwortung für NBSOs und ergreift die Initiative zu ihrer Eröffnung und Schließung. … |
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Die EVD ist befugt, den NBSOs Instruktionen zu erteilen und mit ihnen zu korrespondieren. … Darüber hinaus trägt die EVD im Auftrag der DGBEB in Den Haag die Verantwortung für die Betreibung und Einrichtung der NBSOs. |
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Die tägliche Leitung der NBSOs fällt unter die Verantwortung der Botschaft. Die Mitarbeitergespräche mit den Generalbevollmächtigten werden von der Botschaft … und dem NBSO-Koordinator der EVD gemeinsam geführt. … |
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1.4.2 |
BZ |
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Das BZ trägt die Verantwortung für das gesamte Netzwerk von Botschaften, Konsulaten und NBSOs. … |
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1.4.2.1 |
Postennetzwerk |
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Der Botschafter im jeweiligen Land trägt die Verantwortung für die Koordinierung und Umsetzung der bilateralen niederländischen Handels- und Investitionsförderungspolitik, die Festlegung dieser Inhalte in den Jahresplänen in Abstimmung zwischen der Wirtschaftsabteilung, eventuellen Konsulaten und NBSOs sowie für die sich aus seiner Verantwortung für das gesamte Netzwerk ergebende Beaufsichtigung der Aktivitäten der NBSOs. |
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Die Botschaft teilt den NBSOs einen Koordinator als Ansprechpartner zu. Im Hinblick auf die NBSOs hat der Koordinator, in der Regel der Leiter der Wirtschaftsabteilung, die folgenden Aufgaben: |
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Koordinierung der bilateralen niederländischen Handels- und Investitionspolitik in groben Zügen; |
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Organisation des Tagesgeschäfts zur Gewährleistung einer qualitativ und quantitativ professionellen Dienstleistung; |
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1.4.5 |
Das N
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Mit der administrativen Leitung der NBSOs wurde eine private Partei beauftragt. … |
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Das N: |
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sorgt für die Registrierung des NBSO im Niederlassungsland; |
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fungiert als formeller Arbeitgeber der Generalbevollmächtigten der NBSOs … |
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trägt die Verantwortung für die im Rahmen des Betreibens eingegangenen Verpflichtungen, wie Mietverträge, Energieversorgung, Telekommunikation, Gehälter, etc.; |
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ist für die Finanzbuchhaltung der NBSOs zuständig. |
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2.5.1 |
Anwerbung und Auswahl des Generalbevollmächtigten und des stellvertretenden Bevollmächtigten
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Die Anwerbung und Auswahl eines Generalbevollmächtigten finden in den Niederlanden anhand des relevanten Anforderungsprofils statt (Anhang 8). Während des Anwerbungs- und Auswahlprozesses wird die Botschaft im betreffenden Land konsultiert. Die Ernennung eines Generalbevollmächtigten erfolgt ausschließlich mit dem Einverständnis der Botschaft. |
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2.5.1.1 |
Vertragsdauer und Besoldung |
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Der Anwärter auf den Posten des Generalbevollmächtigten wird vom N für die Dauer von maximal 4 Jahren befristet angestellt. Der Generalbevollmächtigte erhält ein Netto-Grundgehalt, das dem Nettogehalt der höchsten Stufe von Besoldungsgruppe 11 des BBRA (Beschluss über die Besoldung der Zivilstaatsbeamten …) entspricht. … Der stellvertretende Bevollmächtigte wird vom NBSO nach vor Ort geltendem Recht eingestellt. … |
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2.6 |
Geschäftsbetrieb
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Neben der Finanzverwaltung des Büros fallen auch die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten unter das Betreiben: |
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die Pflege und Überwachung der gesetzlichen/juristischen Position des Büros entsprechend den lokalen Rechtsvorschriften; |
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eine ordentliche Verwaltungsführung; |
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Leitung des Büropersonals; |
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die monatlichen Aktions- und Finanzberichte; |
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die Unterstützung interner und externer Evaluationen und Finanzprüfungen; |
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die Überwachung der Einhaltung der Corporate Identity bei der Einrichtung der Geschäftsräume nach den geltenden Richtlinien. |
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…“ |
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