Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 1 HilfsMKVV
§ 1 HilfsMKVV, Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen
Von der Versorgung sind ausgeschlossen:
- 1. Kompressionsstücke für Waden und Oberschenkel; Knie- und Knöchelkompressionsstücke
- 2. Leibbinden (Ausnahme: bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung, Bauchwandbruch und bei Stoma-Trägern)
- 3. Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten
- 4. Applikationshilfen für Wärme und Kälte
- 5. Afterschließbandagen
- 6. Mundsperrer
- 7. Penisklemmen
- 8. Rektophore
- 9. Hysterophore (Ausnahme: bei inoperabelem Gebärmuttervorfall).
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