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Verordnungen

DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung

Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) [DSGVO]
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DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung



Artikel 99 DSGVO, Inkrafttreten und Anwendung

(1) Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt ab dem 25. 5. 2018.


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