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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.17. MobRehaEmpf, Qualitätssicherung

Mobile Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet an dem Qualitätssicherungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung teilzunehmen. Die Leistungsfälle der mobilen Rehabilitation werden jedoch zurzeit noch nicht in die externe vergleichende Qualitätssicherung der Rehabilitationseinrichtungen durch das QS-Reha®-Verfahren einbezogen.


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