Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 8 VKVV
§ 8 VKVV, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. 7. 2001 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer vom 7. 12. 1987 (BGBl. I S. 2532), zuletzt geändert durch Artikel 6 Absatz 93 des Gesetzes vom 27. 12. 1993 (BGBl. I S. 2378), außer Kraft.
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