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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 32 SGB X RS 1981/01
§ 32 SGB X RS 1981/01, Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
Die § 36 VwVfG entsprechende Vorschrift unterscheidet und bestimmt die wichtigsten Arten der Nebenbestimmungen und regelt ihre Zulässigkeit.
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