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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Ziff. 11.12. RS 1996/01
Ziff. 11.12. RS 1996/01, Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile nach dem KSVG
Die Künstlersozialkasse überwacht die ordnungsgemäße Entrichtung der Beitragsanteile des Versicherten nach den Maßgaben der KSVG-BÜVO.
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