Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 3.4.6. RS 2022/05
Ziff. 3.4.6. RS 2022/05, Fortführungsantrag
Bei einem Fortführungsantrag hat die Krankenkasse die Möglichkeit zu entscheiden, ob ein Gutachterverfahren eingeleitet werden soll. Im Falle der Begutachtung teilt die Krankenkasse der Therapeutin oder dem Therapeuten unverzüglich mit, dass ein Bericht an den Gutachter erforderlich ist. Die Therapeutin oder der Therapeut übersendet der Krankenkasse den Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter in einem verschlossenen Umschlag und fügt eine Kopie des PTV 2 bei. 1
1 vgl. § 11 Absatz 6 PsychTh-V
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