Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 22.2. RS 1999/01
Ziff. 22.2. RS 1999/01, Finanzierung der Fördermittel
Die Fördermittel sind von den [Krankenkassen im Umlageverfahren gemäß dem Anteil ihrer eigenen Mitglieder] an der Gesamtzahl [der Mitglieder aller Krankenkassen] aufzubringen.
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