Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.I.2.1.1. RS 2002/02
Ziff. A.I.2.1.1. RS 2002/02, Krankengeld
Der Bezug von Krankengeld begründet keine eigenständige Versicherungspflicht. Allerdings bleibt eine vor Beginn der Leistung bestehende Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld besteht oder Krankengeld bezogen wird (§ 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V, § 25 Absatz 1 Nummer 1 KVLG 1989).
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