Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.IV.1.3.4. RS 2002/02
Ziff. A.IV.1.3.4. RS 2002/02, Mehrfachbeschäftigte
Wird bei Mehrfachbeschäftigungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Entgeltfortzahlung und aufgrund einer anderen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Entgeltersatzleistung gewährt, besteht während der Entgeltfortzahlung sowohl Versicherungspflicht nach § 25 Absatz 1 SGB III als auch nach § 26 Absatz 2 Nummer 1 SGB III.
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