Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. V.3. RS 2007/06
Ziff. V.3. RS 2007/06, Fortbestand der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung
Während eines Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall im Sinne der Vorschriften über das Saison-Kurzarbeitergeld besteht das Versicherungsverhältnis in der Arbeitslosenversicherung nach § 24 Absatz 3 SGB III fort.
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten