Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. V.4.4.3. RS 2007/06
Ziff. V.4.4.3. RS 2007/06, Voraussetzung für die Beitragserstattung
Anspruch auf Beitragserstattung besteht nur, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung vom Arbeitgeber allein getragen und tatsächlich entrichtet worden sind.
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