Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 6.3. VVEinzelauftrag
Ziff. 6.3. VVEinzelauftrag, Erstattungsansprüche anderer Sozialleistungsträger
Bei der auftragsweisen Zahlung von Verletzten- bzw. Kinderverletztengeld und Übergangsgeld für zurückliegende Zeiträume sind die Erstattungsansprüche anderer Sozialleistungsträger gegenüber dem Unfallversicherungsträger nicht durch die Krankenkassen im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarung zu regulieren.
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