Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 15 KiReha-RL
§ 15 KiReha-RL, Rahmenkonzepte
1 Die konkrete Ausgestaltung der ambulanten Leistungen zur Kinderrehabilitation und der Leistungen zur Nachsorge im Anschluss an eine Kinderrehabilitation werden im Einzelnen in einem jeweils noch zu erarbeitenden Rahmenkonzept ausgeführt. 2 Die Rahmenkonzepte konkretisieren die Richtlinie inhaltlich; das BMAS erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der Rahmenkonzepte.
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