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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.3.3. RS 2023/02
Ziff. 4.3.3. RS 2023/02, Nichtzugehörigkeit der Tochter zur elterlichen Wohnung während der Dauer ihres Studiums
(1) Bei der Prüfung der verfügbaren persönlichen Einkünfte ist es unerheblich, ob die Tochter während der Dauer ihres Studiums der elterlichen Wohnung zugehört. Maßgebend sind allein die tatsächlichen Verhältnisse der Frau.
(2) Sofern es sich allerdings um eine Empfängerin von Ausbildungsförderung nach dem BAföG handelt, gelten die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach § 19 Absatz 3 Nummer 1 SchKG als erfüllt (Abschnitt 4.8).
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