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Richtlinien

oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Richtlinie/oKFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
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oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme



III. § 1 oKFE-RL, Geltungsbereich

Dieser Abschnitt regelt das organisierte Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms (organisiertes Krebsfrüherkennungsprogramm „Zervixkarzinom“ – oKFE Zervixkarzinom).


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