Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 67 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02
§ 67 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines
Die Vorschrift beinhaltet die Regelungen zur Berechnung des Regelentgelts als Grundlage für die Gewährung von Übergangsgeld und fasst die bereits bestehenden Bestimmungen zusammen. Eine Anwendung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kommt jedoch nicht in Betracht; hier gelten die Regelungen des SGB V.
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