Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.9. RS 2004/01
Ziff. 2.9. RS 2004/01, Keine Beitragspflicht von Abfindungen bei Wiederheirat
Versorgungsbezüge, die aus Anlass der Wiederverheiratung einer Witwe oder eines Witwers kapitalisiert werden, sind nicht beitragspflichtig (BSG, Urteil vom 22. 5. 2003 — B 12 KR 12/02 R —, USK 2003-6).
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