Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.2.2. RS 2007/09
Ziff. II.2.2. RS 2007/09, Anwendungszeitpunkt
(1) Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist in wesentlichen Teilen zum 1. 1. 2007 rückwirkend in Kraft getreten (vgl. Artikel 9 Nummer 1 dieses Gesetzes). Deshalb ist im Steuerrecht die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26a EStG schon für das ganze Kalenderjahr 2007 relevant.
(2) Die Änderung des § 14 Absatz 1 Satz 3 SGB IV, mit der die Ehrenamtspauschale auch in der Sozialversicherung als beitragsfreie Einnahme zu berücksichtigen ist, tritt nach Artikel 21 Absatz 1 des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze erst zum 1. 1. 2008 in Kraft. Folglich kommt die Ehrenamtspauschale in der Sozialversicherung erst ab diesem Zeitpunkt zur Anwendung. Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht fallen somit in dieser Frage im Kalenderjahr 2007 auseinander.
(3) Zur sozialversicherungsrechtlichen Anwendung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 EStG im Jahre 2007 vgl. Punkt 6 der Niederschrift der Sitzung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24. 4. 2007.
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten