Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Beispiel 1g Geringfüg-RL
Beispiel 1g Geringfüg-RL, (zu B.2.1.3):
Der Muster e. V. hält 100 % der Kapitalanteile an der Y GmbH. Herr B ist als Geschäftsführer der Y GmbH gleichzeitig auch Geschäftsführer des Muster e. V. und dem Vorstand verantwortlich. Mitarbeiter, die hauptberuflich beim Muster e. V. beschäftigt sind, üben daneben bei der Y GmbH geringfügige Beschäftigungen aus.
Da es sich um mehrere Beschäftigungen bei rechtlich verschiedenen Arbeitgebern handelt, ist eine getrennte versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen.
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