Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage I Ziff. 13 § 4 MVV-RL
Anlage I Ziff. 13 § 4 MVV-RL, Empfehlungen zur Dokumentation
Anamnese, Befunde und durchgeführte Therapien sind umfassend zu dokumentieren. Die durch das Gerät erzeugten "Log-files" sind für die Dokumentation auszudrucken und aufzubewahren.
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