Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 624 BGB
§ 624 BGB, Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als 5 Jahre
1 Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als 5 Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von 5 Jahren gekündigt werden. 2 Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
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