Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 26 SVG
§ 26 SVG, Arten der Dienstzeitversorgung
Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:
- 1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
- 2. Unfallruhegehalt,
- 3. Übergangsgeld,
- 4. Ausgleich bei Altersgrenzen,
- 5. Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 1. Halbsatz,
- 6. Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,
- 7. Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,
- 8. Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,
- 9. Leistungen nach den §§ 96 bis 100,
- 10. Einmalzahlungen nach § 105.
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