Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.1. RS 2024/07
Ziff. I.1. RS 2024/07, Gesetzliche Grundlagen
(nicht abgebildet; siehe § 23 Absätze 4 bis 5a SGB V)
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