Category Image
Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.5.2. MobRehaEmpf, Rehabilitationskonzept

Jeder Erbringer mobiler Rehabilitationsleistungen muss ein strukturiertes, regelmäßig zu überprüfendes und auf der Basis des biopsychosozialen Modells der WHO erstelltes Rehabilitationskonzept vorlegen, das den spezifischen Anforderungen der zu behandelnden Rehabilitandengruppen (Indikationen) entspricht. Aus dem Rehabilitationskonzept muss hervorgehen, mit welcher Zielsetzung für die einzelnen indikationsabhängig vorliegenden Schädigungen und Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe die Leistung der mobilen Rehabilitation erbracht werden soll. Darüber hinaus sind die erforderliche rehabilitative Diagnostik und Behandlung, die Festlegung sowie Durchführung der Therapieplanung und die Dokumentation darzulegen und zu beschreiben. Zudem sind die personelle, räumliche und apparative Ausstattung der Einrichtung, Angaben zu Behandlungsstandards sowie zum Einzugsgebiet darzulegen und Ausführungen zu den eingesetzten Qualitätssicherungsverfahren sowie zur Entwicklung einer auf die mobile Rehabilitation ausgerichteten Teamstruktur vorzunehmen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.